Einkommen und Vermögen |
* Details zum Anwendungszeitpunkt sind den Bestimmungen des jeweiligen DBA zu entnehmen.
** Das DBA CSSR ist bis zum Abschluss eines eigenen DBAs weiterhin im Verhältnis zur Slowakei und zur Tschechischen Republik anwendbar.
*** Das DBA UdSSR ist bis zum Abschluss eines eigenen DBAs weiterhin im Verhältnis zu Georgien, Tadschikistan und Turkmenistan anwendbar. **** Ein Abänderungsprotokoll wurde unterzeichnet ist aber noch nicht in Kraft getreten. |