Finanzstrafgesetznovelle 2013
Der Gesetzesentwurf verfolgt zwei Ziele:
Zunächst sollen zwei
EU-Richtlinien umgesetzt werden, nämlich einerseits die Richtlinie 2010/64/EU,
ABl. Nr. L 280 vom 26.10.2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und
Übersetzungen im Strafverfahren, und andererseits die Richtlinie 2012/13/EU,
ABl. Nr. L 142 vom 1. 6. 2012, über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in
Strafverfahren. Beide Richtlinien sehen eine Ausweitung der Rechte der
Beschuldigten vor, die eine Anpassung der derzeit im Finanzstrafgesetz
bestehenden Regelungen erfordern.
Weiters soll dem Erkenntnis des VfGH vom
11.10.2012, B 1070/11, durch entsprechende legistische Maßnahmen Rechnung
getragen werden. Der VfGH hat darin unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz
festgestellt, dass auch im Bereich des verwaltungsbehördlichen
Finanzstrafverfahrens die Bestimmungen des § 3a Strafvollzugsgesetzes (StVG)
gelten. Das bedeutet, dass auch in diesem Bereich die Möglichkeit der Erbringung
von gemeinnützigen Leistungen an Stelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe
besteht. Der Gesetzesentwurf sieht eine entsprechende ausdrückliche Regelung
vor, die den Besonderheiten des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens
Rechnung trägt.
Am
4. Juni 2013 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem
das Finanzstrafgesetz geändert wird, beschlossen.
Am 25. Juni 2013 hat der Finanzausschuss des Nationalrates den Gesetzesentwurf mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Am 5. Juli 2013 hat das Plenum des Nationalrates den Gesetzesentwurf mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Der
Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 18. Juli 2013 mit
Stimmenmehrheit beschlossen, keinen Einspruch gegen den Beschluss des
Nationalrates zu erheben.
Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Investmentfondgesetzes (Zukunftsvorsorge)
Am 23. April 2013 wurde ein Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden,
in Begutachtung verschickt. Die Begutachtungsfrist endete am 17. Mai 2013.
Am
4. Juni 2013 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem
das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden,
beschlossen.
Am 25. Juni 2013 hat der Finanzausschuss des Nationalrates den Gesetzesentwurf mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Am 5. Juli 2013 hat das Plenum des Nationalrates den Gesetzesentwurf mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Der
Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 18. Juli 2013 mit
Stimmenmehrheit beschlossen, keinen Einspruch gegen den Beschluss des
Nationalrates zu erheben.
Initiativantrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 und des Bewertungsgesetzes 1955
Am 14. März 2013 wurde ein Initiativantrag zur Änderung des
Umsatzsteuergesetzes 1994 und des Bewertungsgesetzes 1955 einstimmig im
Finanzausschuss des Nationalrates beschlossen.
Der Nationalrat hat in seiner Plenarsitzung vom 20. März 2013 dem
Initiativantrag mit Stimmeneinhelligkeit zugestimmt.
Das Plenum des
Bundesrates hat am 5. April 2013 einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des
Nationalrates betreffend das Umsatzsteuergesetz und das Bewertungsgesetz keinen
Einspruch zu erheben.
Antrag zur Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes
Am 14. März 2013 wurde ein Antrag zur Änderung des
Stiftungseingangssteuergesetzes mit Stimmenmehrheit im Finanzausschuss
des Nationalrates beschlossen.
Der Nationalrat hat in seiner Plenarsitzung vom 20. März 2013 dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.
Das
Plenum des Bundesrates hat am 5. April 2013 einstimmig beschlossen,
gegen den Beschluss des Nationalrates betreffend das
Stiftungseingangssteuergesetz keinen einspruch zu erheben.
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Am 11. Dezember 2012 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, den
Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Die Regierungsvorlage wurde am
- 21. Februar 2013 im Finanzausschuss des Nationalrates unter Berücksichtigung
eines Abänderungsantrages
- 27. Februar 2013 unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages im Plenum
des Nationalrates
- 14. März 2013 im Plenum des Bundesrates
beschlossen.
Nationalrat
Inhalt des Abänderungsantrages:
- Klarstellung beim
Pendlerpauschale, dass kein Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom
Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte zusteht, wenn Familienheimfahrten als
Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. e erster und zweiter Teilstrich)
- Klarstellung
beim Pendlerpauschale, dass bei mehreren Arbeitsstätten maximal ein
Pendlerpauschale im vollem Ausmaß zusteht, d.h. maximal drei Drittel
möglich sind (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. e letzter Satz)
- Einführung
einer Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag bei
laufenden Pensionseinkünften zwischen 19.930 und 25.000 Euro (§ 33 Abs. 6 Z 2) mit rückwirkendem Inkrafttreten ab 1. Jänner 2013 und Aufrollung in der Lohnverrechnung bis 30. September 2013 (§ 124b Z 245).
- Abänderungsantrag
Verordnung
der Bundesministerin für Finanzen über die Aufstellung von
Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und
Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015)
Siehe dazu folgenden Link.
Begutachtungsentwurf zur Finanzstrafgesetznovelle 2013
Der Gesetzesentwurf verfolgt zwei Ziele:
Zunächst sollen zwei
EU-Richtlinien umgesetzt werden, nämlich einerseits die Richtlinie
2010/64/EU, ABl. Nr. L 280 vom 26.10.2010 über das Recht auf
Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren, und
andererseits die Richtlinie 2012/13/EU, ABl. Nr. L 142 vom 1. 6. 2012,
über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren. Beide
Richtlinien sehen eine Ausweitung der Rechte der Beschuldigten vor, die
eine Anpassung der derzeit im Finanzstrafgesetz bestehenden Regelungen
erfordern.
Weiters soll dem Erkenntnis des VfGH vom 11.10.2012, B
1070/11, durch entsprechende legistische Maßnahmen Rechnung getragen
werden. Der VfGH hat darin unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz
festgestellt, dass auch im Bereich des verwaltungsbehördlichen
Finanzstrafverfahrens die Bestimmungen des § 3a Strafvollzugsgesetzes
(StVG) gelten. Das bedeutet, dass auch in diesem Bereich die Möglichkeit
der Erbringung von gemeinnützigen Leistungen an Stelle des Vollzuges
der Ersatzfreiheitsstrafe besteht. Der Gesetzesentwurf sieht eine
entsprechende ausdrückliche Regelung vor, die den Besonderheiten des
verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens Rechnung trägt.
Am 7. Mai 2013 wurde ein Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle
2013), in Begutachtung verschickt.
Die Begutachtungsfrist endet am 22. Mai 2013.
Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Investmentfondgesetzes (Zukunftsvorsorge) / Begutachtungsentwurf
Am 23. April 2013 wurde ein Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert
werden, in Begutachtung verschickt. Die Begutachtungsfrist endet am 17.
Mai 2013.
Initiativantrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 und des Bewertungsgesetzes 1955
Am 14. März 2013 wurde ein Initiativantrag zur Änderung des
Umsatzsteuergesetzes 1994 und des Bewertungsgesetzes 1955 einstimmig im
Finanzausschuss des Nationalrates beschlossen.
Der Nationalrat hat in seiner Plenarsitzung vom 20. März 2013 dem Initiativantrag mit Stimmeneinhelligkeit zugestimmt.
Das Plenum des
Bundesrates hat am 5. April 2013 einstimmig beschlossen, gegen den
Beschluss des Nationalrates betreffend das Umsatzsteuergesetz und das
Bewertungsgesetz keinen Einspruch zu erheben.
Antrag zur Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes
Am
14. März 2013 wurde ein Antrag zur Änderung des
Stiftungseingangssteuergesetzes mit Stimmenmehrheit im Finanzausschuss
des Nationalrates beschlossen.
Der Nationalrat hat in seiner Plenarsitzung vom 20. März 2013 dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.
Das
Plenum des Bundesrates hat am 5. April 2013 einstimmig beschlossen,
gegen den Beschluss des Nationalrates betreffend das
Stiftungseingangssteuergesetz keinen Einspruch zu erheben.
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Am 11. Dezember 2012 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, den
Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Die Regierungsvorlage wurde am
- 21. Februar 2013 im Finanzausschuss des Nationalrates unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages
- 27. Februar 2013 unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages im Plenum des Nationalrates
- 14. März 2013 im Plenum des Bundesrates
beschlossen.
Nationalrat
Inhalt des Abänderungsantrags:
- Klarstellung beim Pendlerpauschale, dass kein Pendlerpauschale für
die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte zusteht, wenn
Familienheimfahrten als Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 16 Abs. 1
Z 6 lit. e erster und zweiter Teilstrich)
- Klarstellung beim Pendlerpauschale, dass bei mehreren Arbeitsstätten
maximal ein Pendlerpauschale im vollem Ausmaß zusteht, dh maximal drei
Drittel möglich sind (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. e letzter Satz)
- Einführung einer Einschleifregelung beim erhöhten
Pensionistenabsetzbetrag bei laufenden Pensionseinkünften zwischen
19.930 und 25.000 Euro (§ 33 Abs. 6 Z 2) mit rückwirkendem Inkrafttreten
ab 1.1.2013 und Aufrollung in der Lohnverrechnung bis 30. September
2013 (§ 124b Z 245).
Finanzausschuss
Regierungsvorlage
Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012
Am 13. November 2012 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesfinanzgericht
erlassen wird und die Bundesabgabenordnung, das
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die
Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz sowie das
Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden
(Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 – FVwGG 2012), den
Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
- Die Regierungsvorlage zum FVwGG wurde am 21. November 2012 vom
Finanzausschuss des Nationalrates mit Stimmenmehrheit beschlossen.
- Der Nationalrat hat in seiner Plenarsitzung vom 5. Dezember 2012 die
Regierungsvorlage zum Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Finanzausschuss
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Initiativantrag zu Art. 34 BudBG 2001
Die gesetzlichen Änderungen betreffen steuerrechtliche
Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften
öffentlichen Rechts. Dadurch wird die Rückgängigmachung von
Ausgliederungen und Übertragungen von Aufgaben der Körperschaften
öffentlichen Rechts sowie die Zusammenlegung von Gebietskörperschaften
von
- Gerichts- und Justizgebühren,
- Gesellschaftsteuer,
- Grunderwerbsteuer,
- Stempel- und Rechtsgebühren sowie
- unter bestimmten Voraussetzungen von Ertragsteuern befreit.
Abgabenänderungsgesetz 2012
Am 16. Oktober 2012 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das EU-Amtshilfegesetz erlassen wird und das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das
Bewertungsgesetz 1955, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das
Bodenschätzungsgesetz 1970, das Gebührengesetz 1957, das
Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das
Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das
Flugabgabegesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das
Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das
Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Biersteuergesetz 1995, das
Mineralölsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das
Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das
Tabakmonopolgesetz 1996, das Finanzstrafgesetz und das
Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2012 –
AbgÄG 2012), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung
zugewiesen.
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über ein koordiniertes Förderwesen
Der Entwurf der Art 15a B-VG Vereinbarung über ein koordiniertes
Förderwesen wurde am 20. Februar 2012 in Begutachtung versendet.
Die Begutachtungsfrist endet am 4. April 2012.
1. Stabilitätsgesetz 2012
Am 6. März 2012 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984, das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das
Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das
Mineralölsteuergesetz 1995, das Bewertungsgesetz 1955, die
Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über eine Abgabe von land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben, das Stabilitätsabgabegesetz, das
Bausparkassengesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden (1.
Stabilitätsgesetz 2012 – 1. StabG 2012), den Ministerrat und wurde der
parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Dieses Gesetz tritt mit 1. April 2012 in Kraft.
Regierungsvorlage Abgabenteil
Regierungsvorlage gesamtes Gesetz
Begutachtungsentwurf
Budgetbegleitgesetz 2012 - Abgabenteil
Am 19. Oktober 2011 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem ein EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz und ein
Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für das Wärme- und
Kälteleitungsausbaugesetz bereitgestellt werden, erlassen sowie das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer-gesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das
Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das
Stiftungs-eingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das
Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremden-polizeigesetz 2005,
das Datenschutzgesetz 2000, das Gesundheits- und
Ernährungs-sicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das
Wasserstraßengesetz, das Bundesgesetz über das Österreichische
Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das
Außenhandelsgesetz 2011 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2012), den
Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Abgabenänderungsgesetz 2011
Am 31. Mai 2011 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz
1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994,
das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das
Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das
Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das
EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden
(Abgabenänderungsgesetz 2011 – AbgÄG 2011), den Ministerrat und wurde
der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Regierungsvorlage
Am 14. März 2011 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das
Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das
Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967,
die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das
Zollrechts-Durchführungsgesetz und das
EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden
(Abgabenänderungsgesetz 2011 – AbgÄG 2011), zur Begutachtung versendet.
Die Begutachtungsfrist endet am 8. April 2011.
Begutachtungsentwurf
Budgetbegleitgesetz 2011-2014 – BBG 2011-2014; Teil Abgabenänderungsgesetz – AbgÄG
Am 30. November 2010 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten
(Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG) sowie eine Flugabgabe
(Flugabgabegesetz – FlugAbgG) eingeführt werden und mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das
Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz
1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz,
das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952,
das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz,
das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von
Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das
Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das
Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991,
das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die
Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz
1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das
Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz
1953 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und das
Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011– BBG
2011; Teil Abgabenänderungsgesetz – AbgÄG), den Ministerrat und wurde
der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Die Gesetze des abgabenrechtlichen Teils wurden vom BKA
in das Gesamtdokument des Budgetbegleitgesetzes übernommen und die
Nummerierung der einzelnen Artikel wurde entsprechend angepasst. Das
gesamte Budgetbegleitgesetz finden Sie auf der Homepage des
Österreichischen Parlaments.
- Die Beratungen für das Budgetbegleitgesetz im Budgetausschuss des NR sind für den 9. Dezember 2010 geplant.
- Die Plenarsitzung des NR findet vom 20. bis 22. Dezember 2010 statt.
- Der Finanzausschuss und das Plenum im BR sind für den 23. Dezember 2010 vorgesehen.
Budgetausschuss
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Transparenzdatenbankgesetz
Am 19. Oktober 2010 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz
– TDBG) den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung
zugewiesen.
Die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrates erfolgte unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrages am 30. November 2010 mit
Stimmenmehrheit.
- Finanzausschuss Bundesrat am 15. Dezember 2010
- Plenum Bundesrat am 17. Dezember 2010
Nationalrat
Finanzausschuss
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Finanzstrafgesetz-Novelle 2010
Am 24. August 2010 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das
Bankwesengesetz geändert werden (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 –
FinStrG-Novelle 2010), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen
Behandlung zugewiesen.
Im Finanzausschuss am 3. November 2010 wurde zur
Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 ein Abänderungsantrag eingebracht. Die
Regierungsvorlage wurde inklusive Abänderungsantrag einstimmig
angenommen.
Bei der Behandlung im Plenum des Nationalrates am 18. November 2010
wurde die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 einstimmig beschlossen.
Finanzausschuss
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Betrugsbekämpfungsgesetz 2010
Am 24. August 2010 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 und das
EU-Polizeikooperationsgesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz
2010 – BBKG 2010), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen
Behandlung zugewiesen.
Im Finanzausschuss am 3. November 2010 wurde zum
Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 ein Abänderungsantrag eingebracht. Die
Regierungsvorlage wurde inklusive Abänderungsantrag mehrstimmig
angenommen.
Bei der Behandlung im Plenum des Nationalrates am 18. November 2010
wurde das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 mehrstimmig beschlossen.
Finanzausschuss
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Abgabenänderungsgesetz 2010
Am 20. April 2010 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das
Umsatzsteuergesetz 1994, das Grundsteuergesetz 1955, das Bundesgesetz
über eine Abgabe vom Bodenwert, das Gebührengesetz 1957, die
Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010,
das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das
Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Gesundheits-
und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008
geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2010 – AbgÄG 2010), den
Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Die Behandlung im Finanzausschuss ist für den 12. Mai 2010 vorgesehen.
Regierungsvorlage
Glücksspielgesetz-Novellen 2008 und 2010
Am 13. April 2010 passierten die Regierungsvorlagen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das Umsatzsteuergesetz
1994, das Gebührengesetz 1957, das
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz und
das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008) und ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010), den Ministerrat und wurden der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Regierungsvorlage Glücksspielgesetz-Novelle 2008
Regierungsvorlage Glücksspielgesetz-Novelle 2010
Bewertungsgesetz-Novelle 2010
Am 15. März 2010 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das
Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das
Grundsteuergesetz 1955 und das Bodenwertabgabegesetz 1960 geändert
werden – Bewertungsgesetz-Novelle 2010 (BewG-Novelle 2010), zur
Begutachtung versendet.
Die Begutachtungsfrist endet am 29. März 2010.
Begutachtungsentwurf
Abgabenänderungsgesetz 2010
Am 10. März 2010 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das
Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das
Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Zollrechts-Durchführungsgesetz,
das EUROFIMA-Gesetz und das Gesundheits- und
Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden – Abgabenänderungsgesetz
2010 (AbgÄG 2010), zur Begutachtung versendet.
Weiters wurden vier Verordnungen im Umsatzsteuerbereich zur
Begutachtung versendet, die im Zusammenhang zu den Änderungen
des Umsatzsteuergesetzes 1994 im AbgÄG 2010 stehen.
Die Begutachtungsfristen enden am 29. März 2010.
Begutachtungsentwürfe
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010
Am 17. November 2009 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die
Zuständigkeitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird
(Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010), sowie das
Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das
Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das
Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das
Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz
1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das
Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz CSSR und das
EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden – Bundesgesetz über
die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen, den
Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 - Bundesgesetz
über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen
wurden am 11. Dezember 2009 in der Fassung des Abänderungsantrages des
Finanzausschusses im Plenum des Nationalrates und am 18. Dezember 2009
im Plenum des Bundesrates mehrheitlich beschlossen.
Finanzausschuss
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Verordnung, mit der die Durchführungsverordnung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010 - DV) erlassen und die VO betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG geändert wird
Abgabenänderungsgesetz 2009
Am 17. November 2009 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das
Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das
Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das
Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekutionsordnung geändert
werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009), den Ministerrat und
wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Das Abgabenänderungsgesetz 2009 wurde am 11. Dezember 2009 in
der Fassung des Abänderungsantrages des Finanzausschusses im Plenum des
Nationalrates und am 18. Dezember 2009 im Plenum des Bundesrates
mehrheitlich beschlossen.
Finanzausschuss
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Budgetbegleitgesetz 2009
Das Budgetbegleitgesetz 2009 wurde am 19. Mai 2009 in der Fassung des
Abänderungsantrages des Budgetausschusses im Plenum des Nationalrates
und am 5. Juni 2009 im Plenum des Bundesrates mehrheitlich beschlossen.
Begutachtungsentwurf
Abgabenverwaltungsreformgesetz (AbgVRefG)
Am 26. Februar 2009 wurde im Plenum des Nationalrates ein
Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die
Abgabenexekutionsordnung, das Kommunalsteuergesetz 1993, das
Grundsteuergesetz 1955, das Einführungsgesetz zu den
Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine
Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und
das Finanzstrafgesetz geändert werden - (Abgabenverwaltungsreformgesetz
– AbgVRefG) -, unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages in 2.
Lesung einstimmig angenommen.
Am 13. März 2009 wurde das Abgabenverwaltungsreformgesetz im Plenum des Bundesrates einstimmig beschlossen.
Abänderungsantrag - Nationalrat 2. Lesung
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Konjunkturpaket 2009
Am 11. März 2009 wurde im Plenum des Nationalrates ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird - Konjunkturbelebungsgesetz 2009 -, mehrheitlich beschlossen.
Am 26. März 2009 wurde das Konjunkturbelebungsgesetz 2009 im Plenum des Bundesrates mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Steuerreformgesetz 2009
Am 11. März 2009 wurde im Plenum des Nationalrates ein Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird -
Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) -, unter Berücksichtigung eines
Abänderungsantrages mehrheitlich beschlossen.
Am 26. März 2009 wurde das Steuerreformgesetz 2009 im Plenum des Bundesrates mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Abänderungsantrag - Nationalrat 2. Lesung
Finanzausschuss
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Glücksspielgesetz-Novelle 2008
Am 6. November 2008 wurde der Entwurf zur umfassenden Änderung des
Glücksspielgesetzes zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist
endet am 4. Dezember 2008.
Konjunkturbelebungsgesetz 2008 - KBG 2008
Am 28. Oktober 2008 wurde im Finanzausschuss und im Plenum des
Nationalrates ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft
mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über die Refinanzierung
von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit
beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria
Wirtschaftsservice-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das
KMU-Förderungsgesetz, das Einkommenssteuergesetz 1988 und das
Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird,
geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2008 - KBG 2008)
mehrheitlich beschlossen.
Am 30. Oktober 2008 wurde das Konjunkturbelebungsgesetz 2008 im Plenum des Bundesrates mehrheitlich angenommen.
Regierungsvorlage
Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz 2008 (KMStIG 2008)
Am 11. Juni 2008 wurde ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz
über Investmentgesellschaften (Investmentgesellschaftengesetz – IGG)
erlassen wird und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert wird –
Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz 2008 (KMStIG 2008) - zur
Begutachtung versendet.
Die Begutachtungsfrist endet am 16. Juli 2008.
Begutachtungsentwurf
Abgabenänderungsgesetz 2008
Am 10. Juli 2008 wurde im Plenum des Nationalrates das
Abgabenänderungsgesetz 2008 (Bundesgesetz, mit dem das
Grundsteuergesetz 1955, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz
1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das
Mineralölsteuergesetz 1995 und das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert
werden) einstimmig beschlossen.
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008)
Am 6. Juni 2008 wurde im Plenum des Nationalrates das
Schenkungsmeldegesetz 2008 (Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das
Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden
und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird) und die Änderung
der Reisegebührenvorschrift mehrheitlich beschlossen.
Am 19. Juni 2008 wurden das Schenkungsmeldegesetz 2008 und das
Bundesgesetz, mit dem die Reisegegührenvorschrift 1955 geändert wird,
im Plenum des Bundesrates mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abänderungsantrag - Nationalrat 2. Lesung
Nachtragsregierungsvorlage (Erhöhung - Pendlerpauschale)
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden
Der Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die
Bundesabgabenordnung geändert werden, wurde am 9. April 2008 im Plenum
des Nationalrates und am 24. April 2008 im Plenum des
Bundesrates einstimmig angenommen.
Finanzausschuss - Initiativantrag
Ökologisierungsgesetz 2007 (ÖkoG 2007) und Änderung des Einkommensteuergesetzes
Am 30. Jänner 2008 wurden im Plenum des Nationalrates das Ökologisierungsgesetz 2007 (Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz und das Mineralölsteuergesetz 1995 geändert werden) sowie eine Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 mehrheitlich beschlossen.
Am 14. Februar 2008 wurden im Plenum des Bundesrates das Ökologisierungsgesetz 2007 mehrheitlich und die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 einstimmig angenommen.
Am 24. Jänner 2008 wurde im Finanzausschuss das Ökologisierungsgesetz 2007
(Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz und das
Mineralölsteuergesetz 1995 geändert werden) mehrheitlich angenommen.
Weiters wurde ein Antrag gem. § 27 GOG eingebracht, der eine
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 beinhaltet. Damit wurde der
Pendlerzuschlag für die Veranlagungen 2008 und 2009 erhöht. Der
Höchstbetrag von derzeit 200 Euro soll auf 240 Euro angehoben werden.
Zudem soll die Deckelung von 10% der Werbungskosten auf 15% angehoben
werden. Die Anhebung auf 15% und die Anhebung auf 240 Euro gelten
jedoch nur für jene ArbeitnehmerInnen, die grundsätzlich Anspruch auf
das Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b oder c EStG 1988
haben. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Antrag gem. § 27 GOG - Änderung des Einkommensteuergesetzes
Regierungsvorlage (Ökologisierungsgesetz 2007)
Begutachtungsentwurf
Abgabensicherungsgesetz 2007 und Bundesgesetz, mit dem das
Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das
Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Tabakgesetz
geändert werden
Im Plenum des Nationalrates wurde am 6. Dezember 2007 das
Abgabensicherungsgesetz 2007 (Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, die
Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die
Abgabenexekutionsordnung, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und
das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden) und ein Bundesgesetz,
mit dem das Gebührengesetz 1957, das
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das
Tabakmonopolgesetz 1996 und das Tabakgesetz geändert werden,
mehrheitlich beschlossen.
Finanzausschuss
Regierungsvorlage
Begutachtungsentwurf
Budgetbegleitgesetz 2007/Teil Abgabenänderungsgesetz 2007
Im Nationalratsplenum wurde am 24.4.2007 betreffend das Budgetbegleitgesetz 2007/Teil Abgabenänderungsgesetz ein Abänderungsantrag in zweiter Lesung mehrheitlich beschlossen. Das Budgetbegleitgesetz wurde in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Link auf die Homepage des Österreichischen Parlaments
Abänderungsantrag/2. Lesung
Antrag (15 KB)
Regierungsvorlage (Teil Abgabenänderungsgesetz 2007)
Gesetzestext ( 256 KB)
Erläuterungen (Besonderer Teil) ( 86 KB)
Begutachtungsentwurf
Gesetzestext ( 248 KB)
Vorblatt und Erläuterungen ( 164 KB)
UFSG - Novelle 2006 [top]
Der Finanzausschuss hat am 5. 7. 2006 die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung und das Bodenschätzungsgesetz 1970 geändert werden - UFSG - Novelle 2006 - einstimmig beschlossen.
Link auf die Homepage des Österreichischen Parlaments
Regierungsvorlage
Gesetzestext ( 33 KB)
Vorblatt und Erläuterungen ( 106 KB)
Textgegenüberstellung ( 48 KB)
UFSG - Novelle 2006 - Finanzausschuss
Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung und das Bodenschätzungsgesetz 1970 geändert werden - UFSG - Novelle 2006 wurde zur Begutachtung versendet.
Die Begutachtungsfrist endet am 19. Mai 2006.
Begutachtungsentwurf
Gesetzestext ( 34 KB)
Vorblatt und Erläuterungen ( 117 KB)
Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden [top]
Am 23. Mai 2006 hat der Nationalrat das zitierte Gesetz unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages in 2. Lesung beschlossen. Am 7. Juni 2006 wurde im Finanzausschuss des Bundesrates ein Antrag auf Vertagung der Verhandlung mehrheitlich beschlossen.
Link auf die Homepage des Österreichischen Parlaments
Abänderungsantrag/2. Lesung
Antrag ( 14 KB)
Regierungsvorlage
Gesetzestext
Vorblatt, Erläuterungen und Textgegenüberstellung
KMU-Förderungsgesetz 2006 [top]
Am 23. Mai 2006 hat der Nationalrat das KMU-Förderungsgesetz 2006 in der Fassung des Finanzausschusses beschlossen.
Mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 sollen weitere einkommensteuerliche Begünstigungen für Einnahmen-/Ausgabenrechner und zusätzliche umsatzsteuerliche Erleichterungen für KMUs geschaffen werden.
BGBl. I Nr. 101/2006
Link auf die Homepage des Österreichischen Parlaments Abänderungsantrag/Finanzausschuss
Abänderungsantrag/
Finanzausschuss
Antrag ( 9 KB)
Initiativantrag
Antrag
Strukturanpassungsgesetz 2006 [top]
Am 23. Mai 2006 hat der Nationalrat das Strukturanpassungsgesetz 2006 in der Fassung des Finanzausschusses beschlossen. Am 9. Juni 2006 hat der Bundesrat den Antrag keinen Einspruch zu erheben einstimmig angenommen.
Durch das Unternehmensgesetzbuch, das grundsätzlich am 1.1.2007 in Kraft tritt, ergibt sich legistischer Anpassungsbedarf im EStG 1988, KStG 1988 und in der BAO. Diese Änderungen sind im Strukturanpassungsgesetz 2006 enthalten.
BGBl. I Nr. 100/2006
Link auf die Homepage des Österreichischen Parlaments
Abänderungsantrag/Justizausschuss
Am 19. Mai 2006 wurde im Justizausschuss in einem Abänderungsantrag zum Publizitätsrichtliniengesetz eine Änderung des § 907 UGB beschlossen, die bei den Inkrafttretensbestimmungen für Unternehmer, die vor dem 1. Jänner 2007 nicht zur Rechnungslegung verpflichtet waren, eine Anknüpfung an die Umsatzgrenzen des § 125 Abs. 1 lit. a BAO in der Fassung vor dem Strukturanpassungsgesetz 2006 vorsieht.
Damit gilt für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler die alte Rechtslage vor Strukturanpassungsgesetz 2006 für weitere drei Jahre.
Antrag ( 41 KB)
BGBl. I Nr. 103/2006
Link auf die Homepage des Österreichischen Parlaments (Publizitätsrichtlinie-Gesetz – PuG)
Am 16. Mai 2006 hat der Finanzausschuss die Regierungsvorlage in der Fassung eines Abänderungsantrages betreffend § 124b Z 134 EStG und § 26c Z 11 KStG beschlossen.
Durch das Unternehmensgesetzbuch, das grundsätzlich am 1.1.2007 in Kraft tritt, ergibt sich legistischer Anpassungsbedarf im EStG 1988, KStG 1988 und in der BAO. Diese Änderungen sind in der Regierungsvorlage des Strukturanpassungsgesetzes 2006 enthalten.
Abänderungsantrag/
Finanzausschuss
Antrag ( 11 KB)
Regierungsvorlage
Gesetzestext ( 29 KB)
Vorblatt und Erläuterungen ( 58 KB)
Textgegenüberstellung ( 56 KB)
Begutachtungsentwurf
Gesetzestext ( 19 KB)
Vorblatt und Erläuterungen ( 30 KB)
Textgegenüberstellung ( 51 KB)
Betrugsbekämpfungsgesetz 2006
Am 23. Mai 2006 hat der Nationalrat das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 in der Fassung des Finanzausschusses beschlossen. Am 9. Juni 2006 hat der Bundesrat den Antrag keinen Einspruch zu erheben einstimmig angenommen.
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 enthält Betrugsbekämpfungsmaßnahmen sowie Reorganisationsmaßnahmen bei den Betrugsbekämpfungseinheiten (KIAB), um die Effizienz der Betrugsbekämpfungseinheiten zu steiger
BGBl. I Nr. 99/2006
Link auf die Homepage des Österreichischen Parlaments
Abänderungsantrag/
Finanzausschuss
Antrag ( 11 KB)
Regierungsvorlage
Gesetzestext ( 50 KB)
Vorblatt und Erläuterungen ( 55 KB)
Textgegenübertellung ( 101 KB)
Begutachtungsentwurf
Gesetzestext ( 33 KB)
Vorblatt und Erläuterungen ( 36 KB)
Textgegenüberstellung ( 55 KB)